Notbetreuung während des rollierenden Schulbetriebs
Sehr geehrte Eltern,
falls Sie für den Zeitraum des rollierenden Schulbetriebs Bedarf an einer Notbetreuung haben:
Den vollständigen Text des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie hier zum Download.
Die einzureichende Erklärung zur Berechtigung für eine Notfallbetreuung finden Sie hier zum Download.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Hruschka, Rektorin